Hier klicken> Die E-Rechnungspflicht kommt – wollen Sie wissen, ab wann Sie betroffen sind? Nutzen Sie unser kostenloses Tool zu allen Fragen zur E-Rechnung
„E-Rechnungspflicht kommt – wollen Sie wissen, ab wann Sie betroffen sind?“
Danke für die Angabe.
Als Unternehmer:in oder Freiberufler:in könnten dich ab 2025 wichtige Änderungen bei der Rechnungsstellung betreffen. Lass uns das jetzt prüfen.
Du bist nicht von der E-Rechnungspflicht betroffen.
Wir wünschen dir weiterhin viel Erfolg!
Nach deinen Angaben musst du nichts weiter tun.
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Als Unternehmer:in oder Freiberufler:in mit Geschäftstätigkeit im B2B-Bereich könnten dich ab 2025 wichtige Änderungen bei der Rechnungsstellung betreffen. Lass uns das jetzt weiter prüfen.
Als Unternehmer:in oder Freiberufler:in mit Geschäftstätigkeit im B2G-Bereich treffen dich ab 2025 sehr wahrscheinlich wichtige Änderungen bei der Rechnungsstellung betreffen.
Lass uns das jetzt weiter prüfen.
Auch bei einem Umsatz über 800.000 € besteht keine Pflicht zur E-Rechnungsausstellung, wenn Sie ausschließlich an Privatpersonen (B2C) verkaufen.
👉 Aber: Sie müssen ab 2025 in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen (z. B. von B2B-Lieferanten).
Nach deinen Angaben bist du aktuell nicht verpflichtet, E-Rechnungen zu empfangen oder auszustellen.
Du musst nichts weiter tun.
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✅ Du bist Unternehmer und stellst nur Rechnungen mit einem Gesamtbetrag bis 250 € (brutto) aus.
Laut § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG bist du von der Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen befreit – auch nach 2027.
Wichtig: Du musst aber in der Lage sein, E-Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können – zum Beispiel, wenn deine Lieferanten oder Geschäftspartner dir strukturierte Rechnungen senden.
📌 Unser Tipp: Bereite dein System auf den Empfang vor – z. B. mit einem kostenlosen Basiszugang für E-Rechnungen oder über deine Buchhaltungssoftware. Wir beraten dich gerne.
Du bist Unternehmer und stellst Rechnungen mit einem Gesamtbetrag über 250 € aus.
Ja, du hast Handlungsbedarf. Ab wann du E-Rechnungen ausstellen musst, prüfen wir im Weiteren.
Wichtig bis jetzt: Du musst aber in der Lage sein, E-Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können – zum Beispiel, wenn deine Lieferanten oder Geschäftspartner dir strukturierte Rechnungen senden.
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Für Unternehmer mit einem Umsatz über 800.000 € gilt E-Rechnungspflicht zur Ausstellung schon ab 2026.
Da Sie über 800.000 € Umsatz hatten und B2B-Rechnungen schreiben, gilt die Pflicht ein Jahr früher.👉 Der Empfang ist bereits ab 2025 Pflicht
Bei einem Umsatz bis 800.000 € gilt die E-Rechnungspflicht zur Ausstellung von Rechnungen ab 2027.
Da Sie B2B-Rechnungen schreiben, aber unter der Umsatzgrenze bleiben, gilt die Pflicht ein Jahr später.
👉 Der Empfang ist bereits ab 2025 Pflicht.
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Du bist nicht von der E-Rechnungspflicht betroffen. Du brauchst nichts weiter zu tun.
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